Botendienst

Der Fahrrad-Botendienst

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von
SPINNING CIRCLE


1. Vertragsumfang

Allen Verträgen, die von Spinning Circle Der Fahrradbotendienst Jurasek e.U. (im folgenden Spinning Circle) mit Kunden (im folgenden Auftraggeber) über die Versendung, Beförderung, Behandlung und/oder Lagerung von Gütern abgeschlossen werden, liegen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu Grunde. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber die Kenntnis dieser AGB und erkennt diese ausdrücklich an. Stillschweigen des Auftraggebers gilt als Zustimmung. Entgegenstehenden AGB wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Soweit die AGB der Spinning Circle keine abweichenden Bestimmungen enthalten, gelten ergänzend die Allgemeinen österreichischen Spediteurbedingungen (AÖSp) in der zum Vertragsabschluss gültigen Fassung.

2. Leistungen

2.1. Preisvereinbarungen des Auftraggebers mit Spinning Circle beziehen sich stets nur auf die zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Spinning Circle Tarife.

2.2. Wird der Auftrag wieder entzogen, steht Spinning Circle, unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen eine angemessene Provision zu. (Stornogebühr)

2.3. Lehnt der Empfänger die Annahme der zugestellten Sendung ab, so steht Spinning Circle ein angemessenes Entgelt für die Rückbeförderung zu.

2.4. Spinning Circle ist berechtigt Sendungen, die an den vom Auftraggeber bekannt gegebenen Empfänger nicht zugestellt werden können oder wenn die Abgabestelle nicht besetzt ist, auf Kosten des Absenders bis zur Klärung der Sachlage einzulagern.

2.5. Die Definition und Beschreibung der einzelnen Dienstleistungen sowie der jeweilige Leistungsrahmen sind in den, zum Vertragsabschluss aktuellen, Produktinformationen enthalten. Spinning Circle steht es frei Art, Weg und Mittel für den Transport zu wählen.

3. Ausgeschlossene Leistungen

3.1. Vom Transport ausgeschlossen sind mangels gesonderter, schriftlicher Vereinbarung folgende Sendungen:

a. die nicht den in den jeweils aktuellen Angebotsbeschreibungen von Spinning Circle definierten Eigenschaften entsprechen, insbesondere bei Überschreitung der darin angegebenen Maximalmaße- und Gewichte.

b. die von besonderem Wert sind, insbesondere Edelsteine, Zahlungsmittel, Schmuck, Dokumente, Aktien, Wertpapiere, Urkunden, Edelmetalle, Scheck- und Kreditkarten, Wechsel, Sparbücher, sowie sonstige Papiere, für die im Schadensfall keine Sperrung oder Kraftloserklärungs- und Ersatzverfahren durchgeführt werden können,

c. deren Beförderung/Aufbewahrung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstößt,

d. die Waffen, Explosivstoffe oder Militärgut enthalten,

e. die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine Gefahr für Umwelt, Personen und/oder Tiere darstellen könnten,

f. die sterbliche Überreste von Menschen oder Tieren bzw. lebende Tiere enthalten,

g. deren Inhalte als politisch sensibel betrachtet werden könnten,

h. Sendungen mit fehlender oder unzureichender Empfängeradresse

i. Sendungen mit mangelnder Verpackung wenn Gefahr besteht, dass die Ware dadurch beschädigt werden könnte

3.2. Sämtliche Schäden, Kosten und Aufwendungen, die durch die Übergabe von ausgeschlossenem Transportgut, durch den Auftraggeber (oder in dessen Auftrag) an Spinning Circle entstehen, unabhängig von etwaigem Verschulden, sind vom Auftraggeber zu ersetzen.

3.3. Spinning Circle ist nicht verpflichtet, Sendungen hinsichtlich eines Transportausschlusses zu prüfen. Des Weiteren ist Spinning Circle berechtigt, die Annahme oder Beförderung von Produkten ohne Angabe von Gründen zu verweigern.

4. Pflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber hat seine Adresse, sowie die Adresse des Empfängers und etwaige Adresseränderungen Spinning Circle unverzüglich anzuzeigen; andernfalls ist die letzte vom Auftraggeber bekannt gegebene Adresse maßgeblich.

4.2. Die von Spinning Circle zu befördernden Güter müssen sachgemäß auf den Transport vorbereitet und transportsicher (bei Regen wasserfest), kompakt verpackt werden.

4.3. Der Auftraggeber hat dafür zu Sorgen, dass wichtige Sendungsdaten, mindestens aber Absender, genaue Empfängeradresse- und Name, sowie gewünschte Liefertermine (Zeitfenster) angegeben werden.

4.4. Des weiteren haftet der Auftraggeber dafür, dass der Sendung die den gesetzlich, behördlich oder vertraglich jeweils vorgeschriebenen bzw. erforderlichen Begleitpapiere, pflichtgemäß, vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt beigelegt sind. Auf Verlangen haben weitere Auskünfte erteilt zu werden. Insbesondere hat der Auftraggeber den Wert der Sendung wahrheitsgemäß anzugeben, wobei diese Wertangabe ausdrücklich nicht als Interesse- oder Wertdeklaration i.S.d. Art 24, 26 CMR zu verstehen ist. Spinning Circle ist nicht verpflichtet, zu prüfen ob die der Sendung beigefügten Papiere und die erteilten Auskünfte ausreichend und richtig sind.

5. Liefertermine

Zusagen über Abholfristen, Lieferfristen und Ausliefertermine sind unverbindlich. Überschreitungen berechtigen den Auftraggeber nicht zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen Spinning Circle, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche, schriftliche Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Spinning Circle über einen fixen Liefertermin vor und die Terminüberschreitung wurde von Spinning Circle grob Fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet.

6. Preise

6.1. Alle Preise verstehen sich in Euro exklusive Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben. Von Preislisten abweichende Preise gelten jeweils für den konkreten Auftrag, stellen jedoch keineswegs eine generelle Vereinbarung für die Zukunft dar.

6.2. Die in Preislisten angegebenen Preise entsprechen der jeweils aktuellen Preisliste und können jederzeit allfälligen Preisänderungen angepasst werden. Preisüberschreitungen berechtigen den Auftraggeber nicht zur Minderung seiner Zahlungspflicht, aus welchem Titel immer, es sei denn, die Unangemessenheit der Überschreitung wird rechtswirksam durch Gerichtsurteil festgelegt.

7. Haftung

7.1. Alle von Spinning Circle übernommenen Aufträge werden mit größter Sorgfalt in dem Bemühen um sofortige Zustellung ausgeführt. Sollte es Widererwarten zu Beschädigung von Gütern, Lieferverzögerungen oder Verlust kommen, so haftet Spinning Circle für sich und seine Leute im Falle leichter Fahrlässigkeit nur im Rahmen der Haftungsbeschränkung der Art 17-28 CMR und lediglich für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln unbeschränkt. Die Geltendmachung von ideellen Werten und mittelbaren Schäden ist keinesfalls möglich.

7.2. Im Falle von Verlust oder Beschädigung des Transportgutes und von Lieferterminüberschreitungen, hat der Auftraggeber dies Spinning Circle spätestens bis 10.00 Uhr des nächsten Werktages schriftlich mittels Brief oder e - Mail mitzuteilen. Andernfalls können keine, wie auch immer gearteten, Ansprüche gegen Spinning Circle geltend gemacht werden.

7.3. Für den Fall, dass ausgeschlossene Sendungen (laut 3.ff.) ohne nachweisliche, schriftliche Kenntnisnahme Seitens Spinning Circle, an den Auftragnehmer übergeben werden, ist die Haftung von Spinning Circle ausgeschlossen. Sollte dies die Haftung aufgrund gesetzlich zwingender Vorschriften nicht ausschließen, stellt die Unterlassung der Information, von Spinning Circle durch den Auftraggeber, zumindest ein grobes Mitverschulden des Auftraggebers dar.

7.4. Spinning Circle haftet nicht, für durch höhere Gewalt oder leichte Fahrlässigkeit verursachte Überschreitung von Lieferterminen bzw. verspäteten Annahme oder Ablieferung, sowie Verlust und Beschädigung des Transportgutes.

7.5. Im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen hat der Auftraggeber die vollständige und unbeschädigte Übernahme der Sendung durch Spinning Circle zu beweisen.

7.6. Für Schäden, die im Vermögensbereich des Auftraggebers entstehen, oder für Folgeschäden jeder Art, haftet Spinning Circle nicht. Ausgeschlossen von der Haftung sind weiters, Forderungen für Zölle und sonstige Abgaben.

7.7. Für Schäden die durch Diebstahl, Erpressung oder Raub entstehen übernimmt Spinning Circle keine Haftung

8. Versicherung

8.1. Die Sendungen sind bis zu einem Betrag bis zu 1000 Euro versichert.

8.2. Zu einer zusätzlichen Versicherung ist Spinning Circle nur verpflichtet, soweit ein ausdrücklicher schriftlicher Auftrag unter Angabe des Versicherungswertes und der zu deckenden Gefahren vorliegt.

8.3. Die Versicherung deckt keine mittelbaren Schäden oder Verluste, sowie keine Verluste die durch Zeitverzögerungen verursacht wurden.

9. Zahlung

9.1. Zahlungen sind unverzüglich fällig. Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungszieles ist Spinning Circle berechtigt, 18% Verzugszinsen (1,5% pro Monat) zu verrechnen.

9.2. Spinning Circle steht wegen aller fälligen und nicht fälligen Ansprüche, die ihm aus seinen Leistungen für den Auftraggeber zustehen, ein Pfand- und ein Zurückbehaltungsrecht an den in seiner Verfügungsgewalt befindlichen Güter- und sonstigen Werten zu. Soweit dieses Pfand- oder Zurückbehaltungsrecht Ansprüche sichert, welche durch das gesetzliche Pfand- und Zurückbehaltungsrecht nicht gesichert sind, werden nur solche Güter und Werte erfasst, die dem Auftraggeber gehören.

9.3. Spinning Circle darf ein Pfand- oder Zurückbehaltungsrecht wegen solcher Forderungen, die mit dem Gut nicht in Zusammenhang stehen, nur ausüben, soweit sie nicht strittig sind oder wenn die Vermögenslage des Schuldners die Forderung von Spinning Circle gefährdet. Weitergehende gesetzliche Pfand- und Zurückbehaltungsrechte von Spinning Circle werden durch die vorstehenden Bestimmungen nicht berührt.

9.4. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, eigene Forderungen gegen Spinning Circle, aus welchem Grunde immer, aufzurechnen.

10 . Verjährung

Sämtliche Ansprüche gegen Spinning Circle sind binnen 3 Monaten, ab der Ablieferung oder dem Zeitpunkt der geplanten Ablieferung, gerichtlich geltend zu machen.

11. Zusatzvereinbarungen

Zum Abschluss von etwaigen Zusatzvereinbarungen gilt ausschließlich die Schriftform als vereinbart. Mündliche oder Fernmündliche Nebenabsprachen oder Vereinbarungen können die Schriftform nicht ersetzen und haben somit keine Wirksamkeit. Demnach, kann auch nicht nach mündlichen Vereinbarungen, von der Schriftform abgegangen werden.

12 .Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder dieser AGB unwirksam sein, treten lediglich diese außer Kraft und zieht dies nicht die Nichtigkeit des gesamten Vertrages oder der AGB nach sich. Die unwirksamen Vertragsbestimmungen bzw. Geschäftsbedingungen sind dann so auszulegen, wie es am ehesten dem wirtschaftlichen Sinn des Vertrages entspricht. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt dann die gesetzlich zwingend vorgeschriebene Regelung ein.

13. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wurde Wien vereinbart. Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes und sind nicht die zwingenden Bestimmungen der CMR anzuwenden, so ist, solange eine entsprechende zwingende gesetzliche Regelung besteht, für Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis mit Spinning Circle gemäß § 14 KSchG das Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Auftraggeber seinen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder seinen Beschäftigungsort hat.

9. Bezirk in den 3. Bezirk
Rossauer Kaserne zum Rochusmarkt kostet
€ 9,5
 
3. Bezirk in den 1. Bezirk
20er Haus zum Stephansplatz kostet
€ 9,5
 
9. Bezirk in den 1. Bezirk
Volksoper zum Burgtheater kostet
€ 9,-
SPINNING CIRCLE
Zieglergasse 78/2-3
A-1070 Wien
Tel.: +43 1 526 56 70
E-Mail: team@spinning-circle.at